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        Vorbeugende Maßnahmen 
      Besonders Neubauten schaffen 
      aufgrund neuer Verordnungen zum Wärmeschutz und stark abdichtender 
      Isolierfenster durch die Erhöhung der Raumluftfeuchte optimale 
      Lebensbedingungen für Schimmelpilze. Aber auch Altbauten können immer 
      wieder mit der Problematik konfrontiert sein.  
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        Schimmelpilz im Innenraum entsteht an feuchten Stellen. Sofern die 
      Feuchte nicht aus dem Mauerwerk kommt, ist die Luft Träger des Wassers, 
      welches an der Wand kondensiert. Damit diese Kondensation stattfindet, muß 
      zweierlei gegeben sein: eine durch Wärmebrücken oder schlechte 
      Außendämmung kühlere Stelle und eine genügend hohe relative 
      Luftfeuchtigkeit. An den kühleren Stellen erhöht sich die relative 
      Luftfeuchtigkeit stark und beginnt bei Erreichen des temperaturabhängigen 
      Taupunkts zu kondensieren. (Mehr zur Entstehung von Schimmelpilz in den 
      Basisinformationen).   Die Stellen an denen die Luftfeuchtigkeit kondensiert sind in der 
      Regel bauseitig bedingt und nur durch aufwendige Maßnahmen zu sanieren. 
      Daher empfiehlt sich als einfache, aber effektive Lösung die Herabsetzung 
      der relativen Luftfeuchtigkeit, die von der Raumtemperatur und der 
      absoluten Menge des Wassers in der Luft abhängt. Die relative 
      Luftfeuchtigkeit sinkt bei steigender Temperatur bzw. weniger in der Luft 
      gelöstem Wasser.   Lesen Sie zu diesem Aspekt der Gesamtproblematik die 
      ausführlichen   Hinweise und Tips zur 
      Vorbeugung der Entstehung von Schimmelpilz und 
      Schimmelpilz-Allergie.      
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        Erkennung des Schimmelpilzbefalls  
      Besonders gefährlich wird´s, 
      wenn sie zu sehen sind: es entstehen Pilzgeflechte, die sich 
      explosionsartig vermehren. Sie hinterlassen große Flecken, oft sehr 
      farbenfroh, aber bestimmt kein Grund zur Freude.  
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        Normalerweise erkennt man 
      Schimmelpilz mit bloßem Auge. Dunkle und unansehnliche Flecken, sogenannte 
      Stockflecken bilden sich an der Wand, gefolgt vom Wachstum des 
      Schimmelpilzes. Die Dunkelheit des Fleckens zeugt von der Stärke des 
      Schimmelpilzbefalls.  Schimmelpilz kann aber auch an Stellen des Raumes entstehen, die 
      nicht so einfach einsehbar sind, etwa hinter Möbelstücken an der Wand oder 
      hinter Fußbodenleisten. Der Schimmelpilz hinter dem Schrank ist natülich 
      genauso gefährlich wie der offen sichtbare, da auch dieser Sporen an die 
      Raumluft abgibt.  Sind 
      Sie sich nicht sicher, ob Sie Schimmelpilzbefall in den Räumen haben, 
      sollten Sie eine Messung vornehmen lassen. Dies gilt besonders für 
      Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Dabei wird die Raumluft auf 
      Pilzsporen untersucht und die Häufigkeit des Vorkommens 
      analysiert.  Zwar ist 
      aufgrund der äußerst zahlreichen Schimmelpilzarten keine vollkommene 
      Klassifizierung und Analyse möglich, aber in der Tendenz kann sich die 
      Schwere des Befalls und die Schädlichkeit der vorkommenden Arten 
      feststellen lassen. Aufgrund der starken mikroklimatischen, aber auch 
      regionalen Abhängigkeit der vorzufindenden Pilzarten können keine 
      allgemeinen Aussagen gemacht werden, auf welche Pilzarten zu prüfen 
      ist.  Seien Sie 
      vorsichtig bei der Beauftragung der Messung, da nicht alle Anbieter seriös 
      sind bzw. teilweise stark erhöhte Preise nehmen. Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer 
      Forschungsinstitute kann 
      Ihnen Ansprechpartner in Ihrer Nähe nennen.     
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       Beseitigung       Eine schnelle und effektive Beseitigung des Schimmelpilzbefalls 
      ist wegen der möglichen Gesundheitsrisiken besonders wichtig. Es gilt 
      allerdings einiges zu beachten.    | 
  
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       Bei kleineren frischen Stellen, die 
      offensichtlich auf falsches Raumluftklime zurückzuführen sind (z.B. nach 
      Einbau neuer Isoloierglasfenster), reicht eine Behandlung mit einer 5%igen 
      Essiglösung (fragen Sie in der Apotheke) oder leicht fungiziden Substanzen 
      (siehe Produkte in der Rubrik Markt).   Vorsicht geboten ist allerdings bei Mitteln, die Chlor als aktiven 
      Wirkstoff enthalten. Das Chlor wird an die Raumluft abgegeben und kann 
      gesundheitsschädigende Auswirkungen haben.  Bei größeren oder älteren befallenen Flächen sollten Sie sich 
      fachmännisch beraten lassen (siehe Rubrik Adressen).  
      Beachten Sie aber folgende Regel, 
      die die Verbraucherzentralen aufgestellt haben:  
      
        - Der Schimmel muß beseitigt 
        werden!  
        
 - Das Entfernen des Pilzes allein 
        reicht jedoch nicht aus!  
        
 - Die Ursache für die 
        Feuchtigkeitserscheinung am oder im Bauteil muß erkannt und behoben 
        werden!  
  
      Ist die Feuchtigkeit durch zu hohe 
      Raumluftfeuchte entstanden, müssen Sie zukünftig für ein besseres 
      Innenraumklima sorgen. Lesen Sie dazu die Hinweise und Tips zur Vorbeugung 
      von Schimmelpilzbefall.  Wenn die Feuchtigkeit allerdings bauseitig 
      bedingt ist, also etwa durch einen "feuchten" Neubau oder durch 
      aufsteigendes, drückendes oder nicht-drückendes Wasser entstanden ist, 
      kann die Beachtung dieser Hinweise zwar auch nicht schaden, den 
      eigentlichen Schaden allerdings auch nicht beheben. In derartigen Fällen 
      lassen Sie sich möglichst kostenlos, aber kompetent von spezialisierten 
      Handwerks-Betrieben beraten.  
      Selbst dauerelastische Badfugen mit 
      pilzabtötenden und wachstumshemmenden Wirkstoffen verlieren ihre besondere 
      Eigenschaft nach einigen Jahren. Der Schimmel durchwächst dabei die 
      gesamte Fuge, oberflächliches Abwischen reicht nicht mehr. Bei 
      verschimmelten Badfugen sollten Sie über einen Austausch nachdenken. 
      Beauftragen Sie hierzu einen Fachbetrieb (z.B. Fliesenleger) oder 
      versuchen Sie es im "do-it-yourself"-Verfahren. Achten Sie allerdings darauf, daß das 
      verwendete Sanitär-Silikon möglichst wenig Zinn, kein Blei, Arsen oder 
      halogenorganische Verbindungen enthält. Streichen Sie das Silikon nicht 
      mit dem Finger glatt. 
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        Recht     
      Prinzipiell ist der Vermieter 
      verpflichtet, die Mietsache in einem einwandfreiem, also nicht 
      gesundheitsgefährdenden Zustand zu überlassen. Der Mieter seinerseits ist 
      zum situationsgerechten Heizen und Lüften 
      verpflichtet.     | 
  
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       Streitbar ist aber die Frage, ob der 
      Schimmelpilzbefall durch bauliche oder sonstige Mängel der Mietsache 
      verursacht ist, oder durch nicht situationsgerechtes Heizen oder Lüften 
      durch den Mieter.    Regelmäßig ist es so, daß der Vermieter zur Beseitigung der 
      Schäden verpflichtet bzw. der Mieter zur Mietminderung bis, in extremen 
      Fällen, hin zur fristlosen Kündigung der Mietsache berechtigt ist. Jedoch 
      muß der Mieter situationsgerecht heizen und 
      lüften.     Stellt der Mieter erheblichen Schimmelpilzbefall in seiner Wohnung 
      fest, der nicht auf fehlerhaftes Lüften, sondern auf bauwerksbedingte 
      Feuchtigkeit zurückzuführen ist, so ist der Mieter nach einem 
      Urteilsspruch des Amtsgerichts Flensburg (Az.: 63 C 246/95) zur fristlosen 
      Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Denn solche 
      Feuchtigkeitserscheinungen können derart gravierend sein, daß Gefahren für 
      die Gesundheit nicht auszuschließen sind. Diese Gesundheitsgefährdung 
      braucht der Mieter nicht hinnehmen und kann laut dem Urteilsspruch ohne 
      Einhaltung einer Kündigungsfrist die Wohnung 
      verlassen.    Auf jeden Fall muß der Mieter als ersten Schritt eine schriftliche 
      Mängelanzeige machen, um seine Rechte zu wahren.   Die Rechtslage ist allerdings keineswegs eindeutig. Die 
      Mietmängeltabelle im 
      Internet bietet 
      überblicksweise eine Fallsammlung; ausführlicher ist der schriftliche 
      Ratgeber Mietmängel von 
      A-Z.   
      Kurzhinweise für 
      Mieter   Kurzhinweise für 
      Vermieter  
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