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Vorbeugende Maßnahmen
Besonders Neubauten schaffen
aufgrund neuer Verordnungen zum Wärmeschutz und stark abdichtender
Isolierfenster durch die Erhöhung der Raumluftfeuchte optimale
Lebensbedingungen für Schimmelpilze. Aber auch Altbauten können immer
wieder mit der Problematik konfrontiert sein.
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Schimmelpilz im Innenraum entsteht an feuchten Stellen. Sofern die
Feuchte nicht aus dem Mauerwerk kommt, ist die Luft Träger des Wassers,
welches an der Wand kondensiert. Damit diese Kondensation stattfindet, muß
zweierlei gegeben sein: eine durch Wärmebrücken oder schlechte
Außendämmung kühlere Stelle und eine genügend hohe relative
Luftfeuchtigkeit. An den kühleren Stellen erhöht sich die relative
Luftfeuchtigkeit stark und beginnt bei Erreichen des temperaturabhängigen
Taupunkts zu kondensieren. (Mehr zur Entstehung von Schimmelpilz in den
Basisinformationen). Die Stellen an denen die Luftfeuchtigkeit kondensiert sind in der
Regel bauseitig bedingt und nur durch aufwendige Maßnahmen zu sanieren.
Daher empfiehlt sich als einfache, aber effektive Lösung die Herabsetzung
der relativen Luftfeuchtigkeit, die von der Raumtemperatur und der
absoluten Menge des Wassers in der Luft abhängt. Die relative
Luftfeuchtigkeit sinkt bei steigender Temperatur bzw. weniger in der Luft
gelöstem Wasser. Lesen Sie zu diesem Aspekt der Gesamtproblematik die
ausführlichen Hinweise und Tips zur
Vorbeugung der Entstehung von Schimmelpilz und
Schimmelpilz-Allergie.
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Erkennung des Schimmelpilzbefalls
Besonders gefährlich wird´s,
wenn sie zu sehen sind: es entstehen Pilzgeflechte, die sich
explosionsartig vermehren. Sie hinterlassen große Flecken, oft sehr
farbenfroh, aber bestimmt kein Grund zur Freude.
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Normalerweise erkennt man
Schimmelpilz mit bloßem Auge. Dunkle und unansehnliche Flecken, sogenannte
Stockflecken bilden sich an der Wand, gefolgt vom Wachstum des
Schimmelpilzes. Die Dunkelheit des Fleckens zeugt von der Stärke des
Schimmelpilzbefalls. Schimmelpilz kann aber auch an Stellen des Raumes entstehen, die
nicht so einfach einsehbar sind, etwa hinter Möbelstücken an der Wand oder
hinter Fußbodenleisten. Der Schimmelpilz hinter dem Schrank ist natülich
genauso gefährlich wie der offen sichtbare, da auch dieser Sporen an die
Raumluft abgibt. Sind
Sie sich nicht sicher, ob Sie Schimmelpilzbefall in den Räumen haben,
sollten Sie eine Messung vornehmen lassen. Dies gilt besonders für
Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Dabei wird die Raumluft auf
Pilzsporen untersucht und die Häufigkeit des Vorkommens
analysiert. Zwar ist
aufgrund der äußerst zahlreichen Schimmelpilzarten keine vollkommene
Klassifizierung und Analyse möglich, aber in der Tendenz kann sich die
Schwere des Befalls und die Schädlichkeit der vorkommenden Arten
feststellen lassen. Aufgrund der starken mikroklimatischen, aber auch
regionalen Abhängigkeit der vorzufindenden Pilzarten können keine
allgemeinen Aussagen gemacht werden, auf welche Pilzarten zu prüfen
ist. Seien Sie
vorsichtig bei der Beauftragung der Messung, da nicht alle Anbieter seriös
sind bzw. teilweise stark erhöhte Preise nehmen. Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer
Forschungsinstitute kann
Ihnen Ansprechpartner in Ihrer Nähe nennen.
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Beseitigung Eine schnelle und effektive Beseitigung des Schimmelpilzbefalls
ist wegen der möglichen Gesundheitsrisiken besonders wichtig. Es gilt
allerdings einiges zu beachten. |
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Bei kleineren frischen Stellen, die
offensichtlich auf falsches Raumluftklime zurückzuführen sind (z.B. nach
Einbau neuer Isoloierglasfenster), reicht eine Behandlung mit einer 5%igen
Essiglösung (fragen Sie in der Apotheke) oder leicht fungiziden Substanzen
(siehe Produkte in der Rubrik Markt). Vorsicht geboten ist allerdings bei Mitteln, die Chlor als aktiven
Wirkstoff enthalten. Das Chlor wird an die Raumluft abgegeben und kann
gesundheitsschädigende Auswirkungen haben. Bei größeren oder älteren befallenen Flächen sollten Sie sich
fachmännisch beraten lassen (siehe Rubrik Adressen).
Beachten Sie aber folgende Regel,
die die Verbraucherzentralen aufgestellt haben:
- Der Schimmel muß beseitigt
werden!
- Das Entfernen des Pilzes allein
reicht jedoch nicht aus!
- Die Ursache für die
Feuchtigkeitserscheinung am oder im Bauteil muß erkannt und behoben
werden!
Ist die Feuchtigkeit durch zu hohe
Raumluftfeuchte entstanden, müssen Sie zukünftig für ein besseres
Innenraumklima sorgen. Lesen Sie dazu die Hinweise und Tips zur Vorbeugung
von Schimmelpilzbefall. Wenn die Feuchtigkeit allerdings bauseitig
bedingt ist, also etwa durch einen "feuchten" Neubau oder durch
aufsteigendes, drückendes oder nicht-drückendes Wasser entstanden ist,
kann die Beachtung dieser Hinweise zwar auch nicht schaden, den
eigentlichen Schaden allerdings auch nicht beheben. In derartigen Fällen
lassen Sie sich möglichst kostenlos, aber kompetent von spezialisierten
Handwerks-Betrieben beraten.
Selbst dauerelastische Badfugen mit
pilzabtötenden und wachstumshemmenden Wirkstoffen verlieren ihre besondere
Eigenschaft nach einigen Jahren. Der Schimmel durchwächst dabei die
gesamte Fuge, oberflächliches Abwischen reicht nicht mehr. Bei
verschimmelten Badfugen sollten Sie über einen Austausch nachdenken.
Beauftragen Sie hierzu einen Fachbetrieb (z.B. Fliesenleger) oder
versuchen Sie es im "do-it-yourself"-Verfahren. Achten Sie allerdings darauf, daß das
verwendete Sanitär-Silikon möglichst wenig Zinn, kein Blei, Arsen oder
halogenorganische Verbindungen enthält. Streichen Sie das Silikon nicht
mit dem Finger glatt.
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Recht
Prinzipiell ist der Vermieter
verpflichtet, die Mietsache in einem einwandfreiem, also nicht
gesundheitsgefährdenden Zustand zu überlassen. Der Mieter seinerseits ist
zum situationsgerechten Heizen und Lüften
verpflichtet. |
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Streitbar ist aber die Frage, ob der
Schimmelpilzbefall durch bauliche oder sonstige Mängel der Mietsache
verursacht ist, oder durch nicht situationsgerechtes Heizen oder Lüften
durch den Mieter. Regelmäßig ist es so, daß der Vermieter zur Beseitigung der
Schäden verpflichtet bzw. der Mieter zur Mietminderung bis, in extremen
Fällen, hin zur fristlosen Kündigung der Mietsache berechtigt ist. Jedoch
muß der Mieter situationsgerecht heizen und
lüften. Stellt der Mieter erheblichen Schimmelpilzbefall in seiner Wohnung
fest, der nicht auf fehlerhaftes Lüften, sondern auf bauwerksbedingte
Feuchtigkeit zurückzuführen ist, so ist der Mieter nach einem
Urteilsspruch des Amtsgerichts Flensburg (Az.: 63 C 246/95) zur fristlosen
Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Denn solche
Feuchtigkeitserscheinungen können derart gravierend sein, daß Gefahren für
die Gesundheit nicht auszuschließen sind. Diese Gesundheitsgefährdung
braucht der Mieter nicht hinnehmen und kann laut dem Urteilsspruch ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist die Wohnung
verlassen. Auf jeden Fall muß der Mieter als ersten Schritt eine schriftliche
Mängelanzeige machen, um seine Rechte zu wahren. Die Rechtslage ist allerdings keineswegs eindeutig. Die
Mietmängeltabelle im
Internet bietet
überblicksweise eine Fallsammlung; ausführlicher ist der schriftliche
Ratgeber Mietmängel von
A-Z.
Kurzhinweise für
Mieter Kurzhinweise für
Vermieter
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