Vorbeugende Maßnahmen

Besonders Neubauten schaffen aufgrund neuer Verordnungen zum Wärmeschutz und stark abdichtender Isolierfenster durch die Erhöhung der Raumluftfeuchte optimale Lebensbedingungen für Schimmelpilze. Aber auch Altbauten können immer wieder mit der Problematik konfrontiert sein. 

 

Schimmelpilz im Innenraum entsteht an feuchten Stellen. Sofern die Feuchte nicht aus dem Mauerwerk kommt, ist die Luft Träger des Wassers, welches an der Wand kondensiert. Damit diese Kondensation stattfindet, muß zweierlei gegeben sein: eine durch Wärmebrücken oder schlechte Außendämmung kühlere Stelle und eine genügend hohe relative Luftfeuchtigkeit. An den kühleren Stellen erhöht sich die relative Luftfeuchtigkeit stark und beginnt bei Erreichen des temperaturabhängigen Taupunkts zu kondensieren. (Mehr zur Entstehung von Schimmelpilz in den Basisinformationen).  
Die Stellen an denen die Luftfeuchtigkeit kondensiert sind in der Regel bauseitig bedingt und nur durch aufwendige Maßnahmen zu sanieren. Daher empfiehlt sich als einfache, aber effektive Lösung die Herabsetzung der relativen Luftfeuchtigkeit, die von der Raumtemperatur und der absoluten Menge des Wassers in der Luft abhängt. Die relative Luftfeuchtigkeit sinkt bei steigender Temperatur bzw. weniger in der Luft gelöstem Wasser.  
Lesen Sie zu diesem Aspekt der Gesamtproblematik die ausführlichen  
Hinweise und Tips zur Vorbeugung der Entstehung von Schimmelpilz und Schimmelpilz-Allergie. 
  

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Erkennung des Schimmelpilzbefalls 

Besonders gefährlich wird´s, wenn sie zu sehen sind: es entstehen Pilzgeflechte, die sich explosionsartig vermehren. Sie hinterlassen große Flecken, oft sehr farbenfroh, aber bestimmt kein Grund zur Freude. 

Normalerweise erkennt man Schimmelpilz mit bloßem Auge. Dunkle und unansehnliche Flecken, sogenannte Stockflecken bilden sich an der Wand, gefolgt vom Wachstum des Schimmelpilzes. Die Dunkelheit des Fleckens zeugt von der Stärke des Schimmelpilzbefalls. 
Schimmelpilz kann aber auch an Stellen des Raumes entstehen, die nicht so einfach einsehbar sind, etwa hinter Möbelstücken an der Wand oder hinter Fußbodenleisten. Der Schimmelpilz hinter dem Schrank ist natülich genauso gefährlich wie der offen sichtbare, da auch dieser Sporen an die Raumluft abgibt. 
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie Schimmelpilzbefall in den Räumen haben, sollten Sie eine Messung vornehmen lassen. Dies gilt besonders für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Dabei wird die Raumluft auf Pilzsporen untersucht und die Häufigkeit des Vorkommens analysiert. 
Zwar ist aufgrund der äußerst zahlreichen Schimmelpilzarten keine vollkommene Klassifizierung und Analyse möglich, aber in der Tendenz kann sich die Schwere des Befalls und die Schädlichkeit der vorkommenden Arten feststellen lassen. Aufgrund der starken mikroklimatischen, aber auch regionalen Abhängigkeit der vorzufindenden Pilzarten können keine allgemeinen Aussagen gemacht werden, auf welche Pilzarten zu prüfen ist. 
Seien Sie vorsichtig bei der Beauftragung der Messung, da nicht alle Anbieter seriös sind bzw. teilweise stark erhöhte Preise nehmen. Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute kann Ihnen Ansprechpartner in Ihrer Nähe nennen.    

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Beseitigung   
  
Eine schnelle und effektive Beseitigung des Schimmelpilzbefalls ist wegen der möglichen Gesundheitsrisiken besonders wichtig. Es gilt allerdings einiges zu beachten. 

Bei kleineren frischen Stellen, die offensichtlich auf falsches Raumluftklime zurückzuführen sind (z.B. nach Einbau neuer Isoloierglasfenster), reicht eine Behandlung mit einer 5%igen Essiglösung (fragen Sie in der Apotheke) oder leicht fungiziden Substanzen (siehe Produkte in der Rubrik Markt).  
Vorsicht geboten ist allerdings bei Mitteln, die Chlor als aktiven Wirkstoff enthalten. Das Chlor wird an die Raumluft abgegeben und kann gesundheitsschädigende Auswirkungen haben. 
Bei größeren oder älteren befallenen Flächen sollten Sie sich fachmännisch beraten lassen (siehe Rubrik Adressen). 

Beachten Sie aber folgende Regel, die die Verbraucherzentralen aufgestellt haben: 

  • Der Schimmel muß beseitigt werden! 
  • Das Entfernen des Pilzes allein reicht jedoch nicht aus! 
  • Die Ursache für die Feuchtigkeitserscheinung am oder im Bauteil muß erkannt und behoben werden! 

Ist die Feuchtigkeit durch zu hohe Raumluftfeuchte entstanden, müssen Sie zukünftig für ein besseres Innenraumklima sorgen. Lesen Sie dazu die Hinweise und Tips zur Vorbeugung von Schimmelpilzbefall. 
Wenn die Feuchtigkeit allerdings bauseitig bedingt ist, also etwa durch einen "feuchten" Neubau oder durch aufsteigendes, drückendes oder nicht-drückendes Wasser entstanden ist, kann die Beachtung dieser Hinweise zwar auch nicht schaden, den eigentlichen Schaden allerdings auch nicht beheben. In derartigen Fällen lassen Sie sich möglichst kostenlos, aber kompetent von spezialisierten Handwerks-Betrieben beraten. 

Selbst dauerelastische Badfugen mit pilzabtötenden und wachstumshemmenden Wirkstoffen verlieren ihre besondere Eigenschaft nach einigen Jahren. Der Schimmel durchwächst dabei die gesamte Fuge, oberflächliches Abwischen reicht nicht mehr. Bei verschimmelten Badfugen sollten Sie über einen Austausch nachdenken. Beauftragen Sie hierzu einen Fachbetrieb (z.B. Fliesenleger) oder versuchen Sie es im "do-it-yourself"-Verfahren. Achten Sie allerdings darauf, daß das verwendete Sanitär-Silikon möglichst wenig Zinn, kein Blei, Arsen oder halogenorganische Verbindungen enthält. Streichen Sie das Silikon nicht mit dem Finger glatt.

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Recht    

Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem einwandfreiem, also nicht gesundheitsgefährdenden Zustand zu überlassen. Der Mieter seinerseits ist zum situationsgerechten Heizen und Lüften verpflichtet.  

Streitbar ist aber die Frage, ob der Schimmelpilzbefall durch bauliche oder sonstige Mängel der Mietsache verursacht ist, oder durch nicht situationsgerechtes Heizen oder Lüften durch den Mieter.   
Regelmäßig ist es so, daß der Vermieter zur Beseitigung der Schäden verpflichtet bzw. der Mieter zur Mietminderung bis, in extremen Fällen, hin zur fristlosen Kündigung der Mietsache berechtigt ist. Jedoch muß der Mieter situationsgerecht heizen und lüften.    
Stellt der Mieter erheblichen Schimmelpilzbefall in seiner Wohnung fest, der nicht auf fehlerhaftes Lüften, sondern auf bauwerksbedingte Feuchtigkeit zurückzuführen ist, so ist der Mieter nach einem Urteilsspruch des Amtsgerichts Flensburg (Az.: 63 C 246/95) zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Denn solche Feuchtigkeitserscheinungen können derart gravierend sein, daß Gefahren für die Gesundheit nicht auszuschließen sind. Diese Gesundheitsgefährdung braucht der Mieter nicht hinnehmen und kann laut dem Urteilsspruch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Wohnung verlassen.   
Auf jeden Fall muß der Mieter als ersten Schritt eine schriftliche Mängelanzeige machen, um seine Rechte zu wahren.  
Die Rechtslage ist allerdings keineswegs eindeutig. Die Mietmängeltabelle im Internet bietet überblicksweise eine Fallsammlung; ausführlicher ist der schriftliche Ratgeber Mietmängel von A-Z 

Kurzhinweise für Mieter  
Kurzhinweise für Vermieter 

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