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FAQ´s – Häufig gestellte Fragen über

Luftdichtheit im Bauwesen

 

 

Warum muß luftdicht gebaut werden?

Wie ist die Rechtslage Streit über Baumängel?

Was sind die Qualitätsnormen und wie werden sie ermittelt?

Wie macht man Lufteintritsstellen sichtbar?

Was sollte ich beachten?

Wo bekomme ich die Messgeräte?

 

 

Warum muß luftdicht gebaut werden?

 

Die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden sind mit der Wärmeschutzverordnung vom 14.08.1994 (WSVO ´95) nochmals verschärft. Dies hat zur Folge, daß der Lüftungswärmebedarf nicht selten über dem Transmissionswärmebedarf liegt.

Luftdichtheit des Gebäudes ist daher unumgänglich, wenn der gerechnete Heizenergiebedarf tatsächlich erreicht und Bauschäden sowie Komforteinbußen vermieden werden sollen.

Weitere Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle:

- Vermeiden von unangenehmer Zugluft - nicht nur an windigen Tagen.
- Erhöhung der Effektivität von Abluftanlagen; ob mit oder ohne
  Wärmerückgewinnung ausgestattet.
- Erhaltung des Dämmwertes der Wärmedämmung
 
(eine Fuge mit 1mm Breite und 1m Länge verringert den Dämmwert bei Windstärke
   3 bis 5 um 35 bis 65%).

- Vermeidung des Feuchteeintrags in die Konstruktion und damit
  Vorbeugung von Fäulnis und Schimmelbildung.

 

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Wie ist die Rechtslage Streit über Baumängel?

 

WSVO ´95, EN 13829 und DIN 4108 bilden die rechtliche Handhabe dafür, daß die Einhaltung der bereits seit 1981 in DIN 4108 gemäß dem Stand der Technik geforderten Luftdichtheit einer Überprüfung standhalten muß (siehe WSVO ´95 §4 Abs.4).

Dies hat zur Folge, daß der Ausführende beim Nachweis mangelnder Dichtheit zur Rechenschaft gezogen werden kann; egal ob ein Grenzwert für die Luftwechselrate vertraglich vereibart wurde oder nicht. Die rechtzeitige Luftdichtheitsprüfung erspart den kostenintensiven und nervenaufreibenden Rechtsstreit.

 

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Was sind die Qualitätsnormen und wie werden sie ermittelt?

 

Bei der Überprüfung der Luftdichtheit muß die Frage beantwortet werden, ob die Gebäudehülle einer Infiltration durch den natürlichen Windanfall standhält. Bei der Luftdichtheitsprüfung wird daher die Windbelastung simuliert. Die Druckdifferenz baut ein elektronisch geregeltes, kalibriertes Gebläse auf, welches in eine Tür- oder Fensteröffnung eingesetzt wird.

Diese international genormte Vorgehensweise ist als das Blower-Door-Verfahren bekannt.

Bezieht man den Volumenstrom bei festgelegten, definierten Druckdifferenzen auf das jeweilige Gebäudeinnenvolumen, so erhält man die Luftdurchlässigkeit als Quotient aus Gebläseförder- und Gebäudevolumen.

Die DIN V 4108 T 7 qualifiziert diese Gebäudekennziffer als sogenannten n50-Wert bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (Pa).

Der n50-Wert darf bei Gebäuden mit Fensterlüftung 3h-1 und bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen 1h-1 + 0,5 ***) (auch einfache Abluftanlagen !!!) nicht überschreiten.

***) unter Berücksichtigung Baupraktischer Toleranzen zugelassen laut Bekanntmachung im Bundesanzeiger (31.7.98, S. 10 885)

 

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Wie macht man Lufteintritsstellen sichtbar?

 

Zur Auffindung von Lufteintrittstellen werden zusätzlich zur Blower-Door u.a. Windgeschwindigkeitsmeßgeräte (Anemometer), Strömungsprüfröhrchen, Nebelmaschinen und thermografische Messungen eingesetzt.

 

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Was sollte ich beachten?

 

Wird die Messung vor Beginn des Innenausbaus vorgenommen, können Fehlstellen zumeist rasch und problemlos beseitigt werden.

Die Luftdichtheitsmessung sollte Bestandteil jeder Bauabnahme sein. Diese Prüfung sollte, wenn nicht vom Architekten oder Bauunternehmer bereits vorgesehen, in den Bauvertrag mit aufgenommen werden!

Der Verlauf der luftdichtenden Ebene sollte in allen Plänen, auch Detailplänen, mit einer dünnen, farbigen Linie kenntlich gemacht werden. Dies erleichtert dem Architekten oder Planer die Planung und dem Handwerker die sachgemäße Ausführung.

Am Meßtermin muß die luftdichtende Ebene durchgängig geschlossen sein. Überprüfen Sie den Baufortschritt diesbezüglich, nur so vermeiden Sie unnötige Anfahrten und somit unnötige Kosten.

 

 

 

 

Wo bekomme ich die Messgeräte?

 

In Deutschland gibt es derzeit drei Anbieter von Messgeräten zur Bestimmung der Luftdichtheit von Gebäuden.

Dabei handelt es sich um die drei Blower-Door Modelle der Hersteller:

Infiltec  |  Minneapolis  |  Retrotec

 

 

Das Blower Door-Modell "Infiltec" wird vertrieben von:
PRO THERM
Herr Dr. Arnim Schwab
Bildweg 9
97877 Wertheim
Fon: 0 93 42 - 2 34 69, Fax: 2 34 70
eMail:
ProTherm.Schwab@t-online.de

 

Das Blower Door-Modell "Minneapolis, Model 4" wird vertrieben von:
Blower Door GmbH
Im Energie- und Umweltzentrum
Herr Dipl.-Ing. Wilfried Walther
31832 Springe-Eldagsen
Fon: 0 50 44 - 9 75 30, Fax: 9 75 66
eMail:
BlowerDoor@t-online.de
Internet:
http://www.blowerdoor.de/

 

Das Blower Door-Modell "Retrotec" wird vertrieben von:
Ingenieurbüro n50
Herr Dipl.-Ing. Torsten Bolender
Knüllweg 23
34134 Kassel
Fon: 0 56 1 - 32 58 3, Fax: 32 57 6
eMail:
n50@energie-online.de
Internet:
www.energie-online.de/n50/

 

 

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letzte Aktualisierung am 01.02.2001

 

 

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